Die Sachkundeausbildung sichert die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition. Sie ist ebenfalls erforderlich für verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten für Feuerwaffen.
Vorrausetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
Besonderheiten:
- Erwerb der Waffensachkunde
- Erwerb der „Aufsicht Feuerwaffen“-Lizenz
Lerninhalte:
- Waffenrechtliche Grundlagen
- Beschussrechtliche Grundlagen
- Notwehr und Notstand
- Waffentechnische Grundlagen
- Handhabung von Schusswaffen
Ziele:
Die Sachkunde versetzt den künftigen Waffenbesitzer oder die verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht) bei Feuerwaffen in die Lage, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerecht umzugehen sowie die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für diesen Umgang zu beherrschen. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen des Umgangs mit Waffen stellt sicher, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften. Schießsportliche Fertigkeiten hat der Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung nachzuweisen.