Standausicht Feurwaffen

Handlungsfeld:

In Ergänzung zur Sachkundeausbildung sichert die Ausbildung für verantwortliche Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation ab. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden eine Handlungskompetenz im sachgerechten Umgang mit Waffen, sowie notwendiger Mindeststandards von Schießsportanlagen.

Ziele:

  • Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt

Inhalte:

  • Grundlegende Kommunikationskompetenz
  • Fachliche Kompetenz (Aufsichtsrecht, Schießstättenregularien)
  • Verhalten vor Gruppen und Umgang mit Verschiedenheiten
  • Aufsichts-und Sorgfaltspflicht sowie Haftungsfragen
  • Prakt. Unterweisung in verschiedenen Schußwaffen

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
  • Zuverlässig und pers. geeignet (bescheinigt durch den Verein)
  • Waffensachkunde nach &7 WaffG
  • Die DSB-Lizenz ist NICHT zwingend erforderlich! Es reicht eine Allgemein annerkannte WSK-Lizenz.

Dauer:

  • 4 Lerneinheiten (LE, 1xLE=45 Min.)

Eine Kombination der Waffen- und Sachkunde Ausbildung mit der Qualifizierung von Schieß- und Standaufsichten ist zulässig und ausdrücklich empfohlen.

Prfüfung:

  • Praktische Prüfung
  • Prüfungsgespräch
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